Der Vorstand ist für Angelegenheiten des Vereines zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand ist verpflichtet in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinungen des Beirats einzuholen.
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten und Ressortaufgaben zu übernehmen.